Der Autoführerschein
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE).
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre (siehe Reiter "BF 17")
Befristung:
Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse L und Klasse AM
Hinweis:
Wird die Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt, dann umgangssprachlich auch oft als "richtiger Führerschein" bezeichnet, gibt es innerhalb dieser Klasse keinerlei Beschränkungen. Auch beim Aufstieg auf andere Klassen gibt es keine Probleme.
Der "kleine Anhängerführerschein"
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg. Für 90% aller Wohnwagenfahrer und Holzhacker reicht dies aber vollkommen aus.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre (siehe Reiter "BF 17")
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig.
Hinweis:
Der Erwerb der Berechtigung erfolgt durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. Dies bedeutet, dass der Fahrlehrer die Prüfung abnimmt. Es ist vorab auch kein Antrag auf dem Amt zu stellen. Daher liegen die Kosten deutlich unter der Klasse BE. Die Ausbildung ist laut Gesetz auch an einem Tag zu bewältigen, zudem sind Gruppenschulungen möglich.
Der "große Anhängerführerschein"
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre (siehe Reiter "BF 17")
Voraussetzungen:
Vorbesitz der Klasse B
Befristung:
Klasse BE ist unbefristet gültig.
Hinweis:
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Begleitendes Fahren mit 17
Nach bestandener Prüfung darfst du bereits mit 17 Jahren Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson (es können auch mehrere sein) bereits angegeben werden.
Durch diese Regelung kannst du deine Führerschein-Ausbildung Klasse B bereits mit 16 ½ Jahren beginnen. Die Klasse B schließt die Klassen L und AM ein; hier darfst du ohne Begleitung fahren, weil du das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hast.
Drei Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht aber im Ausland! Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitpersonen sind dort ebenfalls eingetragen.
Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren bekommst du nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig deine Eltern angegeben werden, es müssen aber die folgenden Anforderungen erfüllt sein:
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines „Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Du bist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Dies gehört bei mir obligatorisch zum Abschluss der Ausbildung dazu.
Der "Schleudersitz"
Sicherlich kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 für manch einen zunächst nach eine Erleichterung klingen. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten! Und ich stehe nicht alleine mit der Meinung dar, dass die Schatten für die meisten überwiegen. Daher solltest du (IMHO), wenn die Ausbildung gesetzeskonform durchgeführt wird, diese Variante nur als Notlösung betrachten.
Da der B 197 von den einen angepriesen, von den anderen abgeleht wird, es viele verschiedene Betrachtungsweisen dazu gibt, stehe ich sehr gerne für eine objektive Beratung zur Vefügung.
Eine der beliebtesten ersten Fragen: "Wie viel kostet denn der Führerschein?" Da meine Glaskugel derzeit kaputt ist, wäre jede Vermutung eine Anmaßung und auch gesetzeswidrig - ich kann einfach nicht sagen wie schnell und gut jemand, den ich gerade erst kennen gelernt habe, in der Zukunft lernen will/wird.
Der ADAC hat dazu übrigens einen guten Artikel veröffentlicht: "Wieviel kostet ein Führerschein?"
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